März 2022
Weiterlesen: Sammelaktion für ukrainische Flüchtlinge1a und 2a bei der SPORT & FUN MESSE
Am Freitag, den 25. März 2022 besuchten die Schülerinnen und Schüler der 1a und 2a Sportklassen den Schultag der 14. SPORT & FUN MESSE in Ried. Mehr als 50 verschiedene Sportstationen luden bei Österreichs größtem und vielseitigstem Indoor-Sportevent zum Ausprobieren, Mitmachen und Gewinnen ein.
Weiterlesen: 1a und 2a bei der SPORT & FUN MESSEAuszeichnung "Meistersingerschule 2020"
Wir freuen uns, dass wir auch heuer wieder die Auszeichnung "Meistersingerschule" erhalten haben.
Die Verleihung fand am 7. Juli 2021 durch Landeshauptmann Mag. Thomas Stelzer und Bildungdirektor Dr. Alfred Klampfer statt.
Das „Meistersinger-Gütesiegel“ wurde gemeinsam vom Chorverband Oberösterreich und der Bildungsdirektion Oberösterreich initiiert. Ausgezeichnet werden damit Schulen in ganz Oberösterreich, die sich für das gemeinsame Singen engagieren.
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Die Schüler und Schülerinnen der Mittelschule Neuhofen suchten sich zahlungskräftige Sponsoren - und das war der Deal:
Die Jugendlichen liefen für den Geldbetrag eine vereinbarte Strecke. So lernten und bewiesen sie, dass man mit Einsatz für andere Gutes bewirken kann. 2421 € konnten an die Caritas für ein Projekt im Kongo überwiesen werden.Kleine Kinder erhalten die Lebensgrundlagen für eine gesunde Entwicklung.
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Digitale Schule
Um den Zugang zu einem eigenen Lerngerät für alle Schülerinnen und Schüler sicherzustellen, ist im Schuljahr 2021/22 die Ausgabe digitaler Endgeräte in der 1. und 2. Klasse geplant.
Weitere Informationen finden Sie auf:
Welche Geräte werden verwendet?
Für die Mitteschule Neuhofen werden Apple iPads bestellt.
- Displaygröße: 10,2 Zoll
- Bildschirmauflösung: 2160 x 1620 Pixel
- CPU-Modell: Apple A12 Bionic, 64-bit
- Arbeitsspeichertyp: 3 GB Arbeitsspeicher
- Speicherkapazität: 32 GB interner Speicher
- Anschlüsse: USB C, WLAN, Bluetooth, Kopfhörer & Mikrofon-Mini-Buchse (3,5 mm)
- Gesamtgewicht (ohne Zubehör): 490g
- Zubehör: Tastatur mit Schutzhüllenfunktion und Eingabestift
Was kostet mich als Elternteil die Anschaffung des Geräts?
Für Eltern und Erziehungsberechtigte ist ein einmaliger Selbstkostenanteil für die private Nutzung von 25% des Gerätepreises (352,31 €), das sind etwas über 88 €, zu tragen.
Gibt es eine Ermäßigung für den Selbstkostenanteil?
Unter bestimmten Bedingungen ist ein Erlass des Eigenanteils vorgesehen. Erziehungsberechtigte von Schülerinnen und Schülern können unter bestimmten Voraussetzungen (Erlassgründe) einen Antrag auf Befreiung vom Selbstbehalt stellen. Folgende Erlassgründe sind vorgesehen:
- Wenn für ein im gleichen Haushalt lebendes Geschwisterkind im vorangegangenen Schuljahr eine Beihilfe1 bezogen wurde, oder
- wenn die Schülerin oder der Schüler in einem Haushalt lebt, in welchem die Mindestsicherung, eine Ausgleichszulage2 oder Notstandshilfe3 bezogen wird, oder
- wenn für den Haushalt eine Befreiung von den Rundfunkgebühren4 vorliegt.
Erziehungsberechtige, die einen Antrag auf Erlass stellen, müssen auf elektronischem Wege ein amtliches Dokument (einen Bescheid) einbringen, das den Bezug einer der oben genannten Leistungen bestätigt. Nähere Informationen zum Selbstbehalt, der Zahlung und zur Antragstellung auf Befreiung werden laufend ergänzt.
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1. Folgende Beihilfen gelten als Erlassgrund: Beihilfen gemäß § 9 oder § 11 des Schülerbeihilfengesetzes 1985 oder § 1 des Studienförderungsgesetzes 1992
2. Ausgleichszulage gemäß § 292, 293 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz (ASVG) §§ 149, 150 Gewerbliches Sozialversicherungsgesetz (GSVG) oder §§ 140, 141 Bauern-Sozialversicherungsgesetz (BSVG)
3. Notstandshilfe gemäß § 33 Arbeitslosenversicherung 1977
4. Befreiung von Gebühren gemäß § 3 Abs. 5 Rundfunkgebührengesetz, BGBl I 159/1999
https://digitaleslernen.oead.at/de/fuer-eltern/bezahlung-befreiung
Wird es auch ein Versicherungsangebot geben?
Was passiert bei Problemen mit Geräten?
Wem gehört das Gerät?
Das Gerät geht in das Eigentum des Kindes über und darf deshalb auch privat genutzt werden.
Können Lehrpersonen auf das Gerät zugreifen?
Der Fernzugriff auf die Geräte ist Lehrpersonen gemäß § 6 Abs. 2 SchDigiG ausschließlich im Unterrichtskontext (während der Unterrichtszeit) erlaubt.
Rollende Lesestunde 3 im Lockdown 2
Das war die rollende Lesestunde
Mittwoch 2.12. von 11:20-12:10
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