Wie geht es für mein Kind nach der Volksschule weiter? 

Die Mittelschule Neuhofen lädt alle Eltern von Volksschulabgängern herzlich zu einem Info-Abend am 9. Jänner 2025 ein. Dabei informieren Schulleitung und Lehrkräfte über Bildungsmöglichkeiten nach der Primarstufe und das Schulprofil der MS Neuhofen.  

Ihr Kind ist aktuell in der 4. Klasse Volksschule und wird diese in wenigen Monaten abschließen?  
Dann machen Sie sich bestimmt bereits jetzt Gedanken, wie es für Ihre Tochter bzw. Ihren Sohn danach weitergeht.  
Um Eltern von Volksschulabgängern bei dieser wichtigen Entscheidung bestmöglich unterstützen zu können, laden wir diese herzlich zum Info-Abend in die Mittelschule Neuhofen ein. 

 

Donnerstag, 9. Jänner 2025, 19 Uhr 
MS Neuhofen, Musikraum (Gebäude 1, OG 1)

 
Kommen Sie mit uns – Schulleitung und Lehrkräften der MS Neuhofen – ins Gespräch und erfahren Sie mehr über u.a. folgende Themen:

  • Schulformen nach der Volksschule: AHS und Mittelschulen 
  • Die MS Neuhofen im Detail: Normalform (Regelklassen) und Schwerpunktklassen (Musik und Sport)
  • Pflichtgegenstände und Wahlpflichtfächer (Informatik, Kreatives Gestalten, Englisch), Berufsorientierung als Unterrichtsfach in den 3. und 4. Klassen
  • Leistungsdifferenzierung und individuelle Kompetenzförderung durch Teamteaching in Deutsch, Englisch und Mathematik: “Standard AHS” und “Standard”
  • Schulsprengel (Einzugsgebiet) der MS Neuhofen
  • So kommt mein Kind sicher in die Schule: Überblick zum Schüler:innen-Transport
  • Früh- und Mittagsaufsicht, Förderunterricht und Schüler:innen-Restaurant
  • (Aus-)Bildungsmöglichkeiten nach dem Abschluss der Mittelschule: Von Polytechnikum und Lehre über berufsbildende Schulen bis zur AHS-Oberstufe
  • Auch für Ihre ganz individuellen Fragen stehen wir gerne zur Verfügung 
     
    Es würde uns freuen, Sie bei unserem Info-Abend begrüßen zu dürfen. Aus organisatorischen Gründen ersuchen wir um Anmeldung per E-Mail an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein. bis spätestens Dienstag, 7. Jänner.