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Digitale Endgeräte für Schülerinnen und Schüler

Digitale Schule

Um den Zugang zu einem eigenen Lerngerät für alle Schülerinnen und Schüler sicherzustellen, ist im Schuljahr 2021/22 die Ausgabe digitaler Endgeräte in der 1. und 2. Klasse geplant.

Weitere Informationen finden Sie auf:

https://digitaleslernen.oead.at/de/fuer-eltern

Welche Geräte werden verwendet?

Für die Mitteschule Neuhofen werden Apple iPads bestellt.

Technische Spezifikationen:

    • Displaygröße: 10,2 Zoll
    • Bildschirmauflösung: 2160 x 1620 Pixel
    • CPU-Modell: Apple A12 Bionic, 64-bit
    • Arbeitsspeichertyp: 3 GB Arbeitsspeicher
    • Speicherkapazität: 32 GB interner Speicher
    • Anschlüsse: USB C, WLAN, Bluetooth, Kopfhörer & Mikrofon-Mini-Buchse (3,5 mm)
    • Gesamtgewicht (ohne Zubehör): 490g
    • Zubehör: Tastatur mit Schutzhüllenfunktion und Eingabestift


Was kostet mich als Elternteil die Anschaffung des Geräts?

Für Eltern und Erziehungsberechtigte ist ein einmaliger Selbstkostenanteil für die private Nutzung von 25% des Gerätepreises (352,31 €), das sind etwas über 88 €, zu tragen.

Gibt es eine Ermäßigung für den Selbstkostenanteil?

Unter bestimmten Bedingungen ist ein Erlass des Eigenanteils vorgesehen. Erziehungsberechtigte von Schülerinnen und Schülern können unter bestimmten Voraussetzungen (Erlassgründe) einen Antrag auf Befreiung vom Selbstbehalt stellen. Folgende Erlassgründe sind vorgesehen:

  • Wenn für ein im gleichen Haushalt lebendes Geschwisterkind im vorangegangenen Schuljahr eine Beihilfe1 bezogen wurde, oder
  • wenn die Schülerin oder der Schüler in einem Haushalt lebt, in welchem die Mindestsicherung, eine Ausgleichszulage2 oder Notstandshilfe3 bezogen wird, oder
  • wenn für den Haushalt eine Befreiung von den Rundfunkgebühren4 vorliegt.

Erziehungsberechtige, die einen Antrag auf Erlass stellen, müssen auf elektronischem Wege ein amtliches Dokument (einen Bescheid) einbringen, das den Bezug einer der oben genannten Leistungen bestätigt. Nähere Informationen zum Selbstbehalt, der Zahlung und zur Antragstellung auf Befreiung werden laufend ergänzt.

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1. Folgende Beihilfen gelten als Erlassgrund: Beihilfen gemäß § 9 oder § 11 des Schülerbeihilfengesetzes 1985 oder § 1 des Studienförderungsgesetzes 1992

2. Ausgleichszulage gemäß § 292, 293 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz (ASVG) §§ 149, 150 Gewerbliches Sozialversicherungsgesetz (GSVG) oder §§ 140, 141 Bauern-Sozialversicherungsgesetz (BSVG)

3. Notstandshilfe gemäß § 33 Arbeitslosenversicherung 1977

4. Befreiung von Gebühren gemäß § 3 Abs. 5 Rundfunkgebührengesetz, BGBl I 159/1999


https://digitaleslernen.oead.at/de/fuer-eltern/bezahlung-befreiung



Wird es auch ein Versicherungsangebot geben?

Es ist ein Versicherungsangebot in Vorbereitung, welches Erziehungsberechtigte eigenverantwortlich in Anspruch nehmen können. Dieses wird die gängigen Schadensfälle abdecken. Genauere Informationen dazu folgen.

Was passiert bei Problemen mit Geräten?

Die Themen Garantie und IT-Dienstleistungen zur Problembehebung befinden sich gerade in Ausarbeitung. Es wird diesbezüglich Unterstützungsleistungen für die Schulen geben. Detaillierte Informationen dazu folgen.

Wem gehört das Gerät?

Das Gerät geht in das Eigentum des Kindes über und darf deshalb auch privat genutzt werden.

Können Lehrpersonen auf das Gerät zugreifen?

Der Fernzugriff auf die Geräte ist Lehrpersonen gemäß § 6 Abs. 2 SchDigiG ausschließlich im Unterrichtskontext (während der Unterrichtszeit) erlaubt.

 

 


 

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